Geschäftsbedingungen

Veräußerung gegen Gebot. Vergabe freibleibend. Die Evang.-Luth. Pfründestiftung in Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens der Evang.-Luth. Pfründestiftung in Bayern als Verkäuferin im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden.